Medizinische Massnahmen (Säule 1 TBT)

Bevor eine Tinnitustherapie vorgeschlagen werden kann, bedarf es einer eingehenden Untersuchung durch einen für Tinnitus spezialisierten Hals-Nasen-Ohrenarzt.

 

Dieser holt sich Informationen über

-         den Leidensdruck (Anamnese, Tinnitusfragebogen Goebel-Hiller)

-         das Gehör (Hörprüfung)

-         Tinnitusfrequenz und subjektive Lautstärke (Tinnitometrie)

-         eine allfällige Hyperakusis (Anamnese, Unbehaglichkeitsschwelle)

-         einen allfälligen prolongierenden Effekt bei Lärm (Anamnese)

-         die psychische Situation (Anamnese)

-         ein allfälliges organisches Leiden (Anamnese, ORL-Status, Radiologie)

 

Möglicherweise empfehlen sich weitere Untersuchungen, wie

-         Stapediusreflex-/Impedanzmessungen

-         Objektive Audiometrie

-         Otoakustische Emissionen

-         Magnetresonanzbilder

-         Sonografie des Halses

-         Halswirbelsäulenuntersuchungen

-         Untersuchung durch Zahnarzt oder Kieferorthopäde

 

Er eruiert die entsprechende Tinnituskategorie (z.B. nach Jastreboff), bestimmt den Tinnitusgrad (z.B. nach Goebel-Hiller) und schlägt dem Patienten die für ihn sinnvollste Therapie vor. Er führt sodann das erste Counselling mit dem Patienten durch.